Ablauf und Abrechnung
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Private Krankenkassen und Beihilfe übernehmen die Kosten für Psychotherapie, sofern dies nicht im Versicherungsvertrag ausgeschlossen ist. Schauen Sie am besten vorab in Ihren Vertrag – dort finden sich oft Regelungen zu Umfang, Selbstbeteiligung u.ä. Das Honorar pro Sitzung (50 Minuten) orientiert sich an der gesetzlich geregelten Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird mit 134,07 € bis 167,58 € abgerechnet.
Gesetzlich Versicherte
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und keinen Therapieplatz im kassenfinanzierten Versorgungssystem finden konnten, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens. Gerne bespreche ich mit Ihnen, ob dieses Verfahren für Sie infrage kommt, und unterstütze Sie bei den notwendigen Schritten. Die Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft Ihre Krankenkasse, die Erfolgsaussichten sind erfahrungsgemäß von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Informationen zum Kostenerstattungsverfahrens erhalten Sie hier: DPtV-Faltblatt
Selbstzahler*innen
Wenn die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von Ihnen selbst getragen werden möchten bzw. müssen, richtet sich das Honorar nach der gesetzlich festgelegten Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Entsprechend der aktuell gültigen GOP (Stand: Juli 2024) liegt der Betrag pro Sitzung zwischen 134,07 € und 167,58 €. Selbstzahlenden stelle ich für Erstgespräch und Folgetermine 134,07€ in Rechnung.
Mehrpersonensetting
Als Systemische Psychotherapeutin arbeite ich gerne in sogenannten Mehrpersonensettings. Die Kosten für einen geplanten Therapieprozess im Mehrpersonensetting (z.B. Paartherapie, Familientherapie) sind selbst zu zahlen. Die Kosten werden leider nicht durch Krankenkassen getragen. Pro Termin (90 Minuten) verrechne ich 160€.